Rückbildung
Während Schwangerschaft und Geburt leistet der mütterliche Körper Großartiges: Es stellt sich auf seine neue Aufgaben voll und ganz ein und passt sich den jeweiligen Anforderungen optimal an. Das bringt für die Frau spürbare Veränderungen mit sich, die nach der Geburt nicht immer beschwerdefrei bleiben (zum Beispiel Rückenschmerzen, Beckenbodenbeschwerden oder Nackenverspannungen).
Die Rückbildungsgymnastik nimmt sich all jenen Muskeln und Gelenken an, die durch Schwangerschaft und Geburt in Mitleidenschaft gezogen wurden, baut Muskelpartien wieder auf und fördert eine positive Haltung zu wenig wahrgenommenen Körperbereichen, wie zum Beispiel dem Beckenboden.
In den ersten Kursstunden wird vermehrt an der Wahrnehmung und Stärkung des Beckenbodens gearbeitet, aber auch Rumpf –und Rückenmuskulatur werden aufgebaut und durch das Erlernen einer guten Körperhaltung in ihrer Funktion gekräftigt.
In der zweiten Hälfte des Kurses werden sowohl Rücken- als auch Bauchmuskulatur weiter gestärkt und in ihrer Funktion verbessert.
Ziel des Kurses soll ein verbessertes Gefühl und eine positivere Haltung zum eigenen Körper sein. Dieser hat nämlich das Beste und Wertvollste hervorgebracht, was wir der Welt zu bieten haben: Unser Kind!
Die Kursgebühr in Höhe von 79,60 € wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherten Kursteilnehmerinnen ist zu empfehlen, die Kostenübernahme vor Kursanmeldung mit ihrer Krankenkasse zu klären.
Wichtig: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur jene Kursstunden, an denen die Kursteilnehmerin auch tatsächlich teilgemonnen hat. Können eine oder mehrere Kursstunden nach einer verbindlichen Kursanmeldung seitens der Teilnehmerin bzw. deren Kind nicht wahrgenommen werden, so kann die Hebamme nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse die Kursstunde abrechen und muss diese der Teilnehmerin privat in Rechnung stellen ( 9,95 € / Kurseinheit -bzw. stunde). Die Gründe für eine etwaige Nichtteilnahme sind dabei unerheblich.
Weitere Informationen zum Hebammengebührenvertrag finden Sie hier