Jede in Deutschland gesetzlich versicherte Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Nahezu alle Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Schwangerenvorsorge
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Hebammen führen alle Untersuchungen durch, die nach den gesetzlichen Schwangerschaftsrichtlinien vorgesehen sind (außer den Ultraschall).
Demnach wird bei einer Schwangerschaft in den ersten 32 Schwangerschaftswochen vierwöchentlich eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt und bis zum errechneten Entbindungstermin weiterhin zweiwöchentlich. Eine Vorsorgeuntersuchung bei der Hebamme dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie dient dazu, das zeitgemäße Wachstum und Wohlergehen des ungeborenen Kindes zu kontrollieren und die Schwangere in ihrer physischen und psychischen Gesundheit zu unterstützen. Viele Beschwerden in der Schwangerschaft sind normal und ungefährlich. Trotzdem können sie im Leben einer Schwangeren zu erheblichen Belastungen führen. Wir helfen Ihnen dabei zu verstehen, was ursächlich hinter einer Beschwerde stehen kann und überlegen mit Ihnen gemeinsam geeignete Maßnahmen, die Ihnen und Ihrem Kind bei der Überwindung derselben helfen können.
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Wochenbettbetreuung
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Das Wochenbett beschreibt den Zeitraum von sechs bis acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit kommt die Hebamme zunächst täglich zu Ihnen nach Hause und ist Ansprechpartnerin in beinahe allen Belangen, die das "neue Leben" so mit sich bringt. Die Abstände der weiteren Besuche bis zum Ende der Betreuungszeit richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf der Familie bzw. von Mutter und Kind.
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Im Anschluss an das Wochenbett hat jede stillende und nicht stillende Mutter die Möglichkeit, sich Rat um das Thema Stillen und Zufüttern bei der Hebamme einzuholen. Still- bzw. Fütterschwierigkeiten können zu jedem Zeitpunkt der Säugligszeit auftreten und sind häufig durch kleine Veränderungen leicht lösbar. Immer donnerstags von 16 bis 18 Uhr habt ihr die Möglichkeit, ohne vorherige Terminabsprache zu mir in die Praxis zu kommen und alle Fragen oder Sorgen bezüglich Schwangerschaft, Wochenbett und Säuglingspflege zu stellen.
Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Frauen, die für die Wochenbettbetreuung keine Hebamme finden konnten. Da diese Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, bringe bitte deine Versichertenkarte mit. |